Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen DRK-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen.
Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des DRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.